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Anmeldung für den offenen Ganztag

Hinweise zur Betreuungszeit

1. Die Mindestbetreuungszeit ist 60 Minuten (Ausnahme: Buskinder)

2. Es müssen mindestens zwei Tage gebucht werden.

3. Der Freitag zählt nicht dazu und kann gesondert gebucht werden.

 

Hinweise zur Hausaufgabenbetreuung

Die täglich feste Hausaufgabenzeit beginnt um 14:00 Uhr und endet um 15:15 Uhr.


Grundsätze der Hausaufgabenbetreuung:
- Vorrangig werden alle schriftlichen Aufgaben erledigt.
- Die Hausaufgabe ist selbstständig zu erledigen, bei Bedarf wird Hilfe angeboten.
- Es handelt sich um eine Hausaufgabenhilfe und Kontrolle auf Vollständigkeit, aber keine
Korrektur! *
- Wir bieten zusätzlich Förderung bei Bedarf, sind jedoch kein Nachhilfeunterricht.
- Wer vor 15:15 Uhr mit den Hausaufgaben fertig ist, sucht sich still etwas zum Lernen und Üben oder erhält sinnvolle Zusatzübungen.


* Wichtig: Die Kontrolle der Hausaufgaben ist nicht die Aufgabe des Ganztagsangebots, sondern ganz klar die Aufgabe der Eltern. Kontrollieren Sie also bitte täglich die Hausaufgaben Ihres Kindes und überprüfen Sie die Sammelmappe und das
Hausaufgabenheft auf wichtige Informationen. Unvollständige Hausaufgaben, Probleme,
Fragen etc. notieren wir für Sie im Hausaufgabenheft.

 

Weitere Informationen

  • Betreuungszeiten:
    Montag bis Freitag: 11:15 Uhr – 16:00 Uhr
  • Bei Abwesenheit (Krankheit, Termine, usw.) ist es zwingend notwendig das Ganztagspersonal so früh wie möglich telefonisch (gerne auch auf Anrufbeantworter) oder schriftlich zu verständigen!
    Telefon: 09933/892973
    E-Mail: a.radspieler@vswallersdorf.de
  • Schüler können vom Besuch des Ganztagsangebots ausgeschlossen werden, wenn der Einrichtungsbetrieb nachhaltig gestört wird und/ oder den Anweisungen des Personals nicht Folge geleistet wird.
  • Auf dem Weg zur oder von der Einrichtung unterliegt das Kind nicht der Aufsicht und Verantwortung des Betreuungspersonals.

 

Kosten

  • Es fallen Kosten für das Mittagessen an. Diese werden für 11 Monate im Jahr berechnet (August ist beitragsfrei) und jeweils zur Monatsmitte des Folgemonates durch Bankeinzug abgebucht.
  • Bei Nichteinhaltung der Zahlung muss der Schüler/die Schülerin vom Mittagessen ausgeschlossen werden.
  • Vorrübergehende Erkrankungen oder sonstige Verhinderungen befreien nicht, auch nicht anteilig, von der Zahlung des Monatsbeitrages.